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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Rastatt

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Rastatt.

Rastatt ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Rastatt – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Rastatt

Kontakt & Anschrift

Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt

+49 7222 381-0

Mo-Th 07:30-17:00; Fr 07:30-13:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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