Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Groß-Gerau
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Raunheim.
Raunheim ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Groß-Gerau – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Groß-GerauKontakt & Anschrift
Wilhelm-Seipp-Straße 4, Groß-Gerau
Mo-Tu,Th-Fr 08:00-12:00; We 14:00-18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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