Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Ravensburg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Ravensburg.
Ravensburg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Ravensburg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde RavensburgKontakt & Anschrift
Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg
Mo-We 08:00-12:00,13:30-15:30; Th 08:00-12:00,13:30-17:30; Fr 08:00-12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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