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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Kreis Gütersloh

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Rheda-Wiedenbrück.

Rheda-Wiedenbrück ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Gütersloh – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Gütersloh

Kontakt & Anschrift

Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh

Mo–Do 07:30–17:30, Fr 07:30–12:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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