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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Rhein-Lahn-Kreis

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Sankt Goarshausen.

Sankt Goarshausen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rhein-Lahn-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Rhein-Lahn-Kreis

Kontakt & Anschrift

Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems

+49 2603 9720

Mo–Mi, Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 14:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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