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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Scheinfeld.

Scheinfeld ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Kontakt & Anschrift

Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt an der Aisch

+49 9161 920

Mo, Tu 08:00-12:00, 14:00-16:00; We 08:00-12:00; Th 08:00-12:00, 14:00-17:30; Fr 08:00-12:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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