Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Scheinfeld.
Scheinfeld ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Neustadt an der Aisch-Bad WindsheimKontakt & Anschrift
Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt an der Aisch
Mo, Tu 08:00-12:00, 14:00-16:00; We 08:00-12:00; Th 08:00-12:00, 14:00-17:30; Fr 08:00-12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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