Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Rottweil
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Schiltach.
Schiltach ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Rottweil – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde RottweilKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung