Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Gütersloh
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Schloß Holte-Stukenbrock.
Schloß Holte-Stukenbrock ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Gütersloh – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde GüterslohKontakt & Anschrift
Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh
Mo–Do 07:30–17:30, Fr 07:30–12:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung