Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Altenburger Land
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Schmölln.
Schmölln ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Altenburger Land – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Altenburger LandKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung