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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Augsburg

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Schwabmünchen.

Schwabmünchen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Augsburg – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Augsburg

Kontakt & Anschrift

Ulmer Straße 72, 86156 Augsburg

+49 821 324-9999

Mo 08:00-15:00; Tu,Fr 08:00-12:30; We 07:00-15:00; Th 08:00-17:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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