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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Coburg

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Seßlach.

Seßlach ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Coburg – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Coburg

Kontakt & Anschrift

Lauterer Straße 60, 96450 Coburg

Mo,Tu 07:30-12:00,13:30-16:00; We,Fr 07:30-12:00; Th 07:30-12:00,13:30-17:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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