Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Coburg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Seßlach.
Seßlach ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Coburg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde CoburgKontakt & Anschrift
Lauterer Straße 60, 96450 Coburg
Mo,Tu 07:30-12:00,13:30-16:00; We,Fr 07:30-12:00; Th 07:30-12:00,13:30-17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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