Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Saarpfalz-Kreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für St. Ingbert.
St. Ingbert ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Saarpfalz-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Saarpfalz-KreisKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung