Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis St. Wendel
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für St. Wendel.
St. Wendel ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis St. Wendel – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde St. WendelKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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