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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Starnberg

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Starnberg.

Starnberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Starnberg – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Starnberg

Kontakt & Anschrift

Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg

+49 8151 148-770

buergerservice@lra-starnberg.de

Mo,Tu,Th 07:00-18:00; We 07:00-14:00; Fr 07:00-16:00; PH off "Bürgerservice"

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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