Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Starnberg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Starnberg.
Starnberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Starnberg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde StarnbergKontakt & Anschrift
Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg
buergerservice@lra-starnberg.de
Mo,Tu,Th 07:00-18:00; We 07:00-14:00; Fr 07:00-16:00; PH off "Bürgerservice"
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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