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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Rheingau-Taunus-Kreis

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Taunusstein.

Taunusstein ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rheingau-Taunus-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Rheingau-Taunus-Kreis

Kontakt & Anschrift

Geisenheimer Straße 79, 65385 Rüdesheim am Rhein

Mo-Fr 08:00-12:00; Tu 08:00-12:00,14:00-18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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