Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Kronach
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Teuschnitz.
Teuschnitz ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Kronach – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde KronachKontakt & Anschrift
Mo-Fr 08:00-12:00, Tu,We 13:30-15:30, Th 13:30-17:30; PH,Sa,Su off
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung