Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Heinsberg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Übach-Palenberg.
Übach-Palenberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Heinsberg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde HeinsbergKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung