Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Cochem-Zell
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Ulmen.
Ulmen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Cochem-Zell – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Cochem-ZellKontakt & Anschrift
kreisverwaltung@cochem-zell.de
Mo-We,Fr 07:30-12:30; Th 07:30-17:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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