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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis München

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Unterhaching(*).

Unterhaching(*) ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis München – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde München

Kontakt & Anschrift

Seidlstraße 27, 80335 München

+4989115

Mo,Fr 07:30-12:00; Tu 08:30-12:00,14:00-18:00; We "nur mit Termin"; Th 08:30-15:00; Sa,Su,PH off

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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