Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis München
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Unterhaching(*).
Unterhaching(*) ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis München – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde MünchenKontakt & Anschrift
Mo,Fr 07:30-12:00; Tu 08:30-12:00,14:00-18:00; We "nur mit Termin"; Th 08:30-15:00; Sa,Su,PH off
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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