Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Landshut
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Vilsbiburg.
Vilsbiburg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Landshut – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde LandshutKontakt & Anschrift
Veldener Straße 15, 84036 Landshut
Mo 08:00-12:00,13:30-15:30; Tu-Fr 08:00-12:00; Th 08:00-12:00,13:30-17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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