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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Landshut

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Vilsbiburg.

Vilsbiburg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Landshut – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Landshut

Kontakt & Anschrift

Veldener Straße 15, 84036 Landshut

+49 871 408-0

Mo 08:00-12:00,13:30-15:30; Tu-Fr 08:00-12:00; Th 08:00-12:00,13:30-17:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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