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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Waldeck-Frankenberg

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Waldeck.

Waldeck ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Waldeck-Frankenberg – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Waldeck-Frankenberg

Kontakt & Anschrift

Unterm Stein 2, 35108 Allendorf (Eder)

+49 2984 92110

info@bromskirchen.de

Mo, Tu, Th 08:00-12:00, 13:00-16:00; We, Fr 08:00-12:00; Sa, Su, PH off

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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