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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Wasserburg am Inn.

Wasserburg am Inn ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Rosenheim – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Rosenheim

Kontakt & Anschrift

Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim

+49 8031 392-01

Mo–Fr 08:15–12:00, Do 14:00–17:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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