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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Weilheim in Oberbayern.

Weilheim in Oberbayern ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Weilheim-Schongau – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Weilheim-Schongau

Kontakt & Anschrift

Krankenhausstraße 1, 86989 Steingaden

+49 8862 9101-0

gemeinde@steingaden.bayern.de

Mo–Mi, Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 13:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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