Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Lichtenfels
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Weismain.
Weismain ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Lichtenfels – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde LichtenfelsKontakt & Anschrift
Kronacher Straße 30, 96215 Lichtenfels
Mo-We 07:45-16:00; Th 07:45-17:00; Fr 07:45-12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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