Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Wesermarsch
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Wesermarsch.
Diese Aufgabe wird in Wesermarsch über die zentrale Kreisverwaltung (Gemeinde Berne) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Ausländerbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Mo–Fr 08:30–12:30, Mo, Di 14:00–16:00, Do 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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