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Denkmalschutzbehörde

Denkmalschutzbehörde Horstmar

Denkmalschutz, Denkmalgenehmigungen und Baudenkmalfragen in Horstmar.

Diese Aufgabe wird in Horstmar über die zentrale Stadtverwaltung (Stadtverwaltung Horstmar) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Denkmalschutzbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Kirchplatz 1, 48612 Horstmar

Mo-Fr 08:30-12:00, Tu 14:00-16:00, Th 14:00-18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Denkmalschutz
  • Denkmalgenehmigung
  • Baudenkmal

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