Denkmalschutzbehörde
Denkmalschutzbehörde Roth
Denkmalschutz, Denkmalgenehmigungen und Baudenkmalfragen in Roth.
Diese Aufgabe wird in Roth über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Roth) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Denkmalschutzbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Mo, Di 08:00–12:00, 13:00–16:00 · Mi, Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 13:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Denkmalschutz
- Denkmalgenehmigung
- Baudenkmal
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