Einbürgerungsbehörde
Einbürgerungsbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsfragen und Einbürgerungstest in Garmisch-Partenkirchen(*).
Garmisch-Partenkirchen(*) ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Einbürgerungsbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Garmisch-Partenkirchen – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Einbürgerungsbehörde Garmisch-PartenkirchenKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Einbürgerung
- Staatsangehörigkeit
- Einbürgerungstest