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Einbürgerungsbehörde

Einbürgerungsbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsfragen und Einbürgerungstest in Garmisch-Partenkirchen(*).

Garmisch-Partenkirchen(*) ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Einbürgerungsbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Garmisch-Partenkirchen – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Einbürgerungsbehörde Garmisch-Partenkirchen

Kontakt & Anschrift

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Einbürgerung
  • Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerungstest

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