Gesundheitsamt
Gesundheitsamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Infektionsschutz, Belehrungen und amtsärztliche Anliegen in Garmisch-Partenkirchen(*).
Garmisch-Partenkirchen(*) ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Gesundheitsamt" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Garmisch-Partenkirchen – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Gesundheitsamt Garmisch-PartenkirchenKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Infektionsschutz
- Belehrung nach IfSG
- Gesundheitszeugnis