Gesundheitsamt
Gesundheitsamt Bodenseekreis
Infektionsschutz, Belehrungen und amtsärztliche Anliegen in Überlingen.
Überlingen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Gesundheitsamt" ist die Kreisverwaltung zuständig: Bodenseekreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Gesundheitsamt BodenseekreisKontakt & Anschrift
gesundheitsamt@bodenseekreis.de
Mo-Fr 08:00-12:00, Th 14:00-17:00; PH off
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Infektionsschutz
- Belehrung nach IfSG
- Gesundheitszeugnis
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