Gesundheitsamt
Gesundheitsamt Rheinisch-Bergischer Kreis
Infektionsschutz, Belehrungen und amtsärztliche Anliegen in Wermelskirchen.
Wermelskirchen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Gesundheitsamt" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rheinisch-Bergischer Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Gesundheitsamt Rheinisch-Bergischer KreisKontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Infektionsschutz
- Belehrung nach IfSG
- Gesundheitszeugnis