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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Ahaus

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Ahaus.

Diese Aufgabe wird in Ahaus über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Ahaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Rathausplatz 1, 48683 Ahaus

Mo-Th 09:00-12:30,14:30-16:30; Fr 09:00-12:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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