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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Anklam

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Anklam.

Diese Aufgabe wird in Anklam über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Anklam) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Markt 3, 17389 Anklam

Mo,Fr 09:00-12:00; Tu 09:00-12:00,13:30-18:00; Th 09:00-12:00,13:30-16:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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