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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Bad Aibling

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Bad Aibling.

Diese Aufgabe wird in Bad Aibling über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Bad Aibling) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Marienplatz 1, 83043 Bad Aibling

+49 8061 4901 0

rathaus@bad-aibling.de

Mo-Fr 08:00-12:00, Mo-We 14:00-15:30, Th 14:00-18:00; Sa,Su,PH off

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

Termin online buchen

Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.

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