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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Bad Liebenstein

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Bad Liebenstein.

Diese Aufgabe wird in Bad Liebenstein über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Bahnhofstraße 22, 36448 Bad Liebenstein

Mo 14:00–16:00 · Di 09:00–12:00, 14:00–16:00 · Do 09:00–12:00, 14:00–17:30 · Fr 09:00–12:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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