Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Bad Säckingen
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Bad Säckingen.
Diese Aufgabe wird in Bad Säckingen über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen
Mo, Mi 08:30–12:00 · Di 08:30–12:00, 14:00–16:00 · Do 08:30–12:00, 14:00–18:00 · Fr 08:30–13:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung