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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Bad Windsheim

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Bad Windsheim.

Diese Aufgabe wird in Bad Windsheim über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Marktplatz 1, 91438 Bad Windsheim

Mo 08:30-13:00; Tu,We,Fr 08:30-12:00; Th 08:30-12:30,13:30-18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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