Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Bad Windsheim
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Bad Windsheim.
Diese Aufgabe wird in Bad Windsheim über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Marktplatz 1, 91438 Bad Windsheim
Mo 08:30-13:00; Tu,We,Fr 08:30-12:00; Th 08:30-12:30,13:30-18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung