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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Bornheim

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Bornheim.

Diese Aufgabe wird in Bornheim über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Bornheim) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Rathausstraße 2, 53332 Bornheim

Th 07:30-18:00; Fr 07:30-12:30; Mo,Tu 07:30-16:00; We 07:30-12:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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