Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Bornheim
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Bornheim.
Diese Aufgabe wird in Bornheim über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Bornheim) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Rathausstraße 2, 53332 Bornheim
Th 07:30-18:00; Fr 07:30-12:30; Mo,Tu 07:30-16:00; We 07:30-12:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung