Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Eibenstock
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Eibenstock.
Diese Aufgabe wird in Eibenstock über die zentrale Stadtverwaltung (Stadt Eibenstock Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Rathausplatz 1, 08309 Eibenstock
Mo,Tu,Th,Fr 09:00-12:00, Mo 14:00-14:00, Tu 14:00-18:00, Th 13:00-16:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung