Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Gernsheim
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Gernsheim.
Diese Aufgabe wird in Gernsheim über die zentrale Stadtverwaltung (Stadthaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Mo-Fr 08:30-12:00, Th 13:30-18:00; Sa,Su off
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung