Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Hessisch Lichtenau
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Hessisch Lichtenau.
Diese Aufgabe wird in Hessisch Lichtenau über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Landgrafenstraße 52, 37235 Hessisch Lichtenau
Mo–Fr 08:30–12:00, Mo–Do 14:00–15:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung