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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Hessisch Lichtenau

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Hessisch Lichtenau.

Diese Aufgabe wird in Hessisch Lichtenau über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Landgrafenstraße 52, 37235 Hessisch Lichtenau

Mo–Fr 08:30–12:00, Mo–Do 14:00–15:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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