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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Horstmar

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Horstmar.

Diese Aufgabe wird in Horstmar über die zentrale Stadtverwaltung (Stadtverwaltung Horstmar) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Kirchplatz 1, 48612 Horstmar

Mo-Fr 08:30-12:00, Tu 14:00-16:00, Th 14:00-18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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