Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Kaltenkirchen
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Kaltenkirchen.
Diese Aufgabe wird in Kaltenkirchen über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Kaltenkirchen) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen
Mo, Di 07:30–16:00 · Mi, Fr 07:30–12:30 · Do 07:30–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung