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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Kaltenkirchen

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Kaltenkirchen.

Diese Aufgabe wird in Kaltenkirchen über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Kaltenkirchen) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen

Mo, Di 07:30–16:00 · Mi, Fr 07:30–12:30 · Do 07:30–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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