Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Leinfelden-Echterdingen
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Leinfelden-Echterdingen.
Diese Aufgabe wird in Leinfelden-Echterdingen über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Leinfelden) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Marktplatz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Mo–Fr 08:00–12:00, Mi 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung