Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Lübbecke
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Lübbecke.
Diese Aufgabe wird in Lübbecke über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Lübbecke) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Kreishausstraße 2, 32312 Lübbecke
Mo-Fr 08:00-12:00, Mo 14:00-16:00, Th 14:00-18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung