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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Markneukirchen

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Markneukirchen.

Diese Aufgabe wird in Markneukirchen über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Am Rathaus 2, 08258 Markneukirchen

Tu, Th, Fr 09:00-12:00; Mo, We, Th 13:00-15:00; Tu 13:00-18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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