Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Markneukirchen
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Markneukirchen.
Diese Aufgabe wird in Markneukirchen über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Am Rathaus 2, 08258 Markneukirchen
Tu, Th, Fr 09:00-12:00; Mo, We, Th 13:00-15:00; Tu 13:00-18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung