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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Northeim

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Northeim.

Diese Aufgabe wird in Northeim über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Scharnhorstplatz 1, Northeim

Mo-Th 07:30-16:00; Fr 07:30-13:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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