Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Oberkirch
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Oberkirch.
Diese Aufgabe wird in Oberkirch über die zentrale Stadtverwaltung (Fachbereich 3 - Bürgerservice u. Ordnung) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Eisenbahnstraße 1, 77704 Oberkirch
Mo, Di 08:30–17:00 · Mi, Fr 08:30–13:00 · Do 08:30–18:00 · Sa 08:30–11:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung