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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Oberkirch

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Oberkirch.

Diese Aufgabe wird in Oberkirch über die zentrale Stadtverwaltung (Fachbereich 3 - Bürgerservice u. Ordnung) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Eisenbahnstraße 1, 77704 Oberkirch

Mo, Di 08:30–17:00 · Mi, Fr 08:30–13:00 · Do 08:30–18:00 · Sa 08:30–11:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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