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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Oldenburg in Holstein

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Oldenburg in Holstein.

Diese Aufgabe wird in Oldenburg in Holstein über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Markt 1, 23758 Oldenburg in Holstein

Mo, Di, Do, Fr 08:00–12:00, Di 14:00–16:00, Fr 14:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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