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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Osthofen

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Osthofen.

Diese Aufgabe wird in Osthofen über die zentrale Stadtverwaltung (Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Am Schneller 3, 67574 Osthofen

Mo–Fr 08:00–12:00, Do 14:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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