Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Osthofen
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Osthofen.
Diese Aufgabe wird in Osthofen über die zentrale Stadtverwaltung (Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Am Schneller 3, 67574 Osthofen
Mo–Fr 08:00–12:00, Do 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung